Sexuelle Inklusion von Schwerbehinderten

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„Sexuelle Inklusion von Schwerbehinderten“

Ich bin weder Rechtsgelehrter, noch religiös bewandert oder Philosoph. Mit meiner Erfahrung von über 40 Jahren als Schwerbehinderter erlaube ich mir aber, Hinweise zur Lebenspraxis als Behinderter zu geben, bei denen viele der sogenannten Experten und Fachleute nur große Augen und dicke Backen machen, und dann nachher stammeln:“Haben wir gar nicht bedacht…“

 

Am 13.12.2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die UN-Behindertenrechtskonvention welche die Inklusion von Schwerbehinderten in die Gesellschaft zum Ziel haben. Seitdem wurden viele Gedanken und Gesetze gefasst und verabschiedet. Aber fast alle nur zu allgemeinen Problemen wie „Inklusion in Schulen oder am Arbeitsplatz“ oder Schaffung von Möglichkeiten des selbstbestimmten Lebens  durch Arbeitsassistenten, ect.

Aber das auch ein behinderter Sexualität empfindet ausleben will wird leider sehr häufig von Politikern, Experten und sogar den eigenen Angehörigen nicht gesehen. Dabei ist die Sexualität die natürlichste Sache der Welt, denn die Pubertät kommt auf alle Fälle, egal ob der Körper männlich oder weiblich ist, ob die Hautfarbe schwarz, gelb, weiß oder rot ist, und auch egal ob der Körper behindert oder nichtbehindert ist: Pubertät und Sexualität kommen so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

Leider haben, prozentual gesehen, nur wenige Behinderte die Möglichkeit und auch das Glück auf Dauer einen Partner zu finden. Der Großteil der Behinderten sind ihr Leben lang Single und nur recht wenige können wirklich sexuelle Erfahrungen machen.

Dabei ist meines Erachtens die Sexualität für den Behinderten eines der wenigen Mittel um positive Erfahrungen mit seinem Körper zu machen. Im allgemeinen kennt der Behinderte seinen Körper nur als eingeschränkte Masse die nicht so funktioniert, wie sie funktionieren soll.. und das erleben Behinderte Tag für Tag.  Ich habe erst durch die Ausführung der Sexualität festgestellt, das mein „kaputter Körper“ auch positive Gefühle empfangen und produzieren kann, und das alleine hat schon zur Steigerung des Selbstwertgefühls und des Selbstbewusstsein beigetragen.  Des weiteren habe ich bei mir ein besseres Körpergefühl festgestellt, wenn man weiß, wie der eigene Körper in Extremsituationen wie z.B. beim Sex, reagiert, dann kann man irgendwie besser mit seinem Körper agieren und arbeiten.

Mittlerweile wurden in zahlreichen Untersuchungen festgestellt und nachgewiesen, das ausgelebte Sexualität Gesundheitsfördernd ist. Leider bleibt dieser nachgewiesene medizinische Aspekt all zu oft in den moralisch geführten Diskussionen ob Behinderte Sex haben dürfen und sollen, außerhalb der Diskussion.

Dabei ist gerade dieser Punkt im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger meiner Meinung nach geradezu zentral.

Jetzt bin ich aber bei weitem kein Jurist, und von daher ist für mich eine juristische Wertung nicht möglich.

 

Der überwiegende Teil der Behinderten braucht Hilfestellungen bei den alltäglichen Sachen des Lebens: Anziehen, Ausziehen, Duschen, Toilettengänge, Essen, von A nach B fahren, ect.

In fast allen Fällen stehen Eltern, Geschwister, Pflegedienste, Betreuer und Sozialpädagogen oder Arbeitsassistenten zur Verfügung.

Nur, wie schon weiter oben ausgeführt, was passiert wenn der Behinderte aufgrund seiner Behinderung keinen Partner findet?

Eltern und Geschwister dürfen nicht helfen (selbst wenn sie wollten): Es wäre strafbar!

Pfleger, Betreuer und Sozialpädagogen können auch nicht helfen, weil dort auch eine Straftat im Raum steht: Unzucht mit Schutzbefohlenen, usw.

Manche Behinderte fragen in Ihrer Not auch mal bei den Arbeitsassistenten an. Jedoch halte ich diese Variante für rechtlich fragwürdig. Als Behinderter bin ich Arbeitgeber für meinen Arbeitsassistenten. Wenn ich als Chef meinen Angestellten bitten würde, mir sexuelle Hilfe zu gewähren, dann  könnten sich dafür auch die Gerichte interessieren.

 

Sollte es der Staat mit der Inklusion von Schwerbehinderten wirklich ernst meinen, So wird er kaum um die Erkenntnis herumkommen, dass er für die notwendigen Hilfestellungen, an und für Schwerbehinderte, Prostituierte und Sexworker benötigt. Da in der oben genannten UN-Erklärung auch das Recht auf ein „selbstbestimmtes Leben“ verankert wurde,  wurde meines Erachtens darin auch das Recht auf eine frei gewählte Sexualität des Behinderten verankert.  Da es aber auch unter den Schwerbehinderten Hetero-, Bi- und Homosexuelle sowie Fetischanhänger gibt, wird es nicht ausreichen, ein paar Sexualassistenten für Schwerbehinderte auszubilden, die noch dazu den Geschlechtsverkehr verweigern, da sie ja angeblich nur zur Sexualität des Schwerbehinderten hinführen sollen.

Es bleibt in diesem Fall auch noch zu klären, inwiefern speziell ausgebildete Sexualassistenten überhaupt die Inklusion voran treiben oder eher hemmen. Der Gesetzeber kommt spätestens dann in Nöte, wenn er das „Skandinavische Modell“ einführt (Kurz gesagt: Der Sexworker darf weiter seinen Beruf ausüben, aber der Kunde würde sich strafbar machen). Der Gesetzgeber müsste quasi eine Ausnahmegenehmigung für Sexualassistenten und Behinderte schaffen, jedoch wird jede Ausnahme in der Gesellschaft nicht als Nachteilsausgleich sondern als Vorteil gesehen, nach dem Motto:“Wieso darf der Krüppel straffrei Huren vögeln, während ich dafür in den Knast komme?“

Und schon wird das Thema „Inklusion“ in den Köpfen der Menschen negativ besetzt werden.

Das Individuum sieht nämlich immer das zuerst, was andere bekommen und ihm selber verwehrt bleibt.

Ferner muss sich der Gesetzgeber die Frage gefallen lassen, wenn er schon mit der Sexualassistenz ein Instrument zur Inklusion von Behinderten schaffen möchte, dann muss er auch ein Mittel zur Bezahlung schaffen. Wie weiter oben schon ausgeführt hat die Sexualität sehr viel mit Gesundheitsvorsorge zu tun. Demnach müsste eine Unterstützung durch die Krankenkasse erfolgen, jedoch gibt es bisher keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Die meisten Behinderten in unserem Land leben jedoch staatlichen Geldern, oder arbeiten in Behindertenwerkstätten, wo sie meistenteils mit Taschengeldern von 63 – 105 Euro für einen Monat Arbeit bezahlt werden (Unsere Medien und Politiker regen sich zwar immer über die Textilfabriken in Bangladesh auf, aber für die Missstände hier, finden sich leider keine offenen Ohren).

Eine Sexualassistentin kostet runde 100 Euro die Stunde, wobei die Anfahrtskosten dann noch mal gesondert gerechnet werden. Diese Kosten sind mit dem Taschengeld aus Werkstätten kaum zu stemmen.

 

Jetzt stimmt aus meiner persönlichen Sicht, bei einer Sexualassistentin das Preis-Leistungsverhältnis gar nicht. Für 100 Euro pro Stunde bekomme ich in Clubs schon eine sehr gute Nummer mit Französisch, Geschlechtsverkehr, usw. Für dasselbe Geld bekomme ich von der Sexualassistentin ein bisschen „Ringelpiez mit Anfassen“.

Wenn jetzt Sexualassistenten sagen, dass nicht jeder Behinderte Sex wünscht, dann halte ich das für moralische Schönrederei, denn jedes Lebewesen ist von seinen Urinstinkten her so gesteuert, dass es jede Chance zum Sex nutzt, wenn sich die Chance auf Sex und damit zur Fortpflanzung ergibt. Solange immer noch eine moralische Keule im Hintergrund mitschwingt, solange wird es nie eine vollständige Inklusion  in sexueller Hinsicht für Behinderte geben, und damit ist das „Gesamtkonstrukt“ der Inklusion ebenfalls gescheitert.

Denn wenn schon die Inklusion an einer der natürlichsten Sachen aller Lebewesen scheitert , der Sexualität die genauso natürlich ist wie Essen, schlafen, trinken oder zur Toilette gehen, wie soll dann das Gesamtkonstrukt  der Inklusion erfolgreich greifen?

 

Es wird in diesem Bereich nie ohne helfende und unterstützende Personen gehen, und deswegen ist der Feldzug der Politiker gegen die Prostitution für uns Behinderte ein Schuss  Knie.

Jetzt werden viele Außenstehende sagen:“Wieso sollen wir für ein paar Behinderte weiterhin Prostitution ungestraft zulassen?“

Aus meiner Sicht gibt es dafür mehrere Gründe. Es gibt in Deutschland schätzungsweise 8 bis 10 Mio. Behinderte, das entspricht immerhin über 10% der Gesamtbevölkerung, also kann man hier bei weitem nicht mehr von einer Minderheit sprechen. Weltweit spricht die UN sogar von einer Milliarde Behinderte, immerhin 1/7 der Weltbevölkerung.

Wenn ich also das mir zugestandene Recht auf Selbstverwirklichung in Anspruch nehme, und suche in Ermangelung eines Partners oder Partnerin eine Prostituierte auf, so würde ich mich zum Beispiel in Schweden oder demnächst auch in Frankreich (Oder wenn es nach dem Willen vieler EU-Politiker geht, möglichst in der gesamten EU) strafbar machen. Das kann es aber nicht sein, dass ich nach meiner Behinderung auch noch durch Gesetze am „Mensch sein“ gehindert werde. Das ist mal wieder so ein Beweis, das Politiker und sogenannte Experten die Gesetze und Ihre Folgen nie  ganz fertig denken.

 

In diesem Bereich müssten Behinderten- und Sexworkerverbände mehr und enger zusammen arbeiten, falls sie es überhaupt schon machen. Denn eine Win-Win Situation wird mit Sicherheit vorliegen.

Der Behinderte bekommt seine Hilfestellung wenn benötigt und der Sexworker erhält zumindest einen Teil der Akzeptanz durch die Gesellschaft, die ihm bisher leider verwehrt bleibt.

Somit erhalten beide Gruppen eine Chance zur Inklusion….